Hier geht es zur Stellenausschreibung: Gemeinde Gornau: Stellenausschreibung
Vom 18.08. bis 27.08.2025 bleibt die Eisenstraße 4 voll gesperrt. Grund dafür ist der Neubau der Hauptanlage Abwasser.
Die Zschopaubrücke im Ortsteil Witzschdorf bleibt am 22.08.2025, von 08:00 bis ca. 16:00 Uhr wegen einer Brückenprüfung voll gesperrt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Gornau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.06.2025 den geänderten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Holzboden II“ in der geänderten Fassung vom 03.04.2025 mit Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und zur Verö?entlichung bestimmt.
Der Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen des LRA Erzgebirgskreis vom 15.08.2024 und vom 10.01.2025 sowie des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 07.08.2024 und vom 10.01.2025 werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum
vom 07.07.2025 bis einschließlich 08.08.2025
auf der Homepage der Gemeinde Gornau unter
sowie über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter
veröffentlicht.
Zusätzlich werden die vorgenannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Gornau, Rathausplatz 5, 09405 Gornau zu jedermanns Einsicht während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:
Dienstag 08:00 - 11:30 Uhr und 12:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 11:30 Uhr und 12:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Weiterhin liegen die Unterlagen im Bürgerbüro des Rathauses Zschopau, Altmarkt 2, 09405 Zschopau während der folgenden Zeiten öffentlich aus:
Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Sie sollen elektronisch an bauamt(at)zschopau.de übermittelt werden. Die Stellungnahmen können bei Bedarf auf anderem Wege (z.B. auch schriftlich oder zu Niederschrift) bei der Stadtverwaltung Zschopau oder im Rathaus Gornau abgegeben werden.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Gornau, den 18.06.2025
Wollnitzke
Bürgermeister
Anlage: Lage des Geltungsbereiches
Dieses Mal ganz pünktlich zum Sommerbeginn und gleichermaß als traditioneller Start ins Dittmannsdorfer Kinder- und Vereinsfest, geht es am 21.Juni 2025 in Klein Tirol wieder auf Nordic-Walking-Tour.
Seit vielen, vielen Jahren eröffnet & bereichert eine solche Tour jeweils dieses jährliche Festwochenende in Dittmannsdorf. Das es diesmal schon zum 31.Male mit den Walkingstöcken hinaus in die Natur geht, verdeutlicht, wie verwurzelt & beliebt dieses Angebot im Dorf ist. Dabei kommen die Teilnehmenden schon längt nicht mehr nur aus dem Ort selbst, sondern geben sich aus der ganzen Umgebung ein Stelldichein.
In der Regel geht es zweimal jährlich, einmal im Rahmen des Kinder- und Vereinsfestes und ein zweites Mal im Spätsommer, auf Tour. Dabei erleben die Walkingfans einerseits die herrliche Natur rund ums Dittmannsdorfer Dörnitztal, dazu überraschende Ziele, kleine Überraschungen aber genauso eine gute, gemeinsame Zeit für Körper, Geist & Austausch. In den Vormittagsstunden des 21.Juni 2025, diesmal also genau zum kalendarischen Sommerbeginn, startet um 9:00 Uhr (Treffpunkt 8:30 Uhr) an der Dittmannsdorfer Kultur- und Sporthalle nun die 31. Tour in Nordic Walking im Klein Tirol des Erzgebirges !
Initiatorin Annett Landeck vom Team Nordic Walking hat erneut ideenreich, mit viel Engagement eine attraktive Stecke ausgewählt, welche neben Naturerlebnis und einem entspanntem, gemeinschaftlichem Workout, diesmal zu „lost places“ , also vergessenen, und auch neuen Plätzen, führt.
Dass die Walking-Touren seit 2007 das kulturell-gesellschaftlichen Miteinander im Ort auf ganz besondere Weise bereichern, ist vor allem ihrer Initiatorin Annett Landeck aus Dittmannsdorf zu verdanken. Mit unermüdlichen Engagement und getragen von viel Enthusiasmus verleiht sie jeder Tour eine einzigartige Prägung, so dass sie immer wieder aufs Neue zum eindrücklichen Erlebnis werden. So haben sich die Touren zusehends etabliert und erfreuen sich, nicht zuletzt wegen ihrer Qualität, eines respektablen Anklangs bei Teilnehmenden mittlerweile aus der gesamten Region.
Üblicherweise zweimal jährlich, einmal im Rahmen des Kinder- und Vereinsfestes und ein zweites Mal im Spätsommer, erlebt man in entspannter Atmosphäre die herrliche Natur in der Umgebung von „Klein Tirol“ sowie eine gute, gemeinsame sportlich-aktive Zeit. Im Vordergrund der Tour steht natürlich der freizeitsportliche Aspekt um in geselliger Runde aktive Erholung zu genießen. Zielstellung soll es sein sich selbst etwas Gutes zu tun, dabei gleichsam Natur und gute Gemeinschaft mit Gesprächen am Wegesrand zu erleben.
Natürlich gibt es wie immer viel Interessantes unterwegs zu entdecken und zur schönen Erinnerung am Schluss eine individuell gestaltetet Teilnahmeurkunde.
Dass die Touren viel mehr sind als ein gemeinsames Sportevent zeigt sich unter anderem an der Vielfalt der bereits „erwalkte“ Ziele: ob Alpakafarm oder Kirchführung, Erläuterungen vom „Pilger“ am Sächsischen Jacobsweg, Abstecher ins Indianercamp nach Altenhain oder zu den „Rittern vom Adelsbergturm“. Am „Generationenhaus Lebensbaum“ dem Schlösschen in Schlösschen, gab es eigens eine kleine, bemerkenswerte Ausstellung mit außergewöhnlicher Holzkunst zu bestaunen.
Zu einer Tour besuchte man sogar das Kunnersteinfest. Über 50 Walkerinnen und Walker nahmen 2017 an der 20.Jubiläumstour zur Rolle-Mühle mit einer Mühlenführung teil.
Mehr zur Veranstaltung erfahren Sie hier.
Sehr geehrte Einwohner von Gornau,
hiermit möchten wir Sie informieren, dass die Straßenlaternen auf der Chemnitzer Straße am Abzweig Dittmannsdorf bis zum Ortsausgang Gornau (Richtung Kreisverkehr Dittersdorf) sowie auf dem Jahnweg ausgefallen sind. Die Fehlersuche und die notwendigen Baumaßnahmen sind in Arbeit.
Wir bitten um Verständnis.
Ihre Gemeinde Gornau
Auf dem Friedhof in Gornau wird derzeit die Trauerhalle vollständig zurückgebaut. Die Trauerhalle befand sich bereits in einem veralteten und desolaten Zustand, sodass nur noch der Abriss vorgenommen werden konnte. Der Friedhof in Gornau wird daraufhin eine neue Trauerhalle erhalten.
Die Arbeiten zum Rückbau der Trauerhalle werden bis Ende März 2025 abgeschlossen sein.
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.
Nähere Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden Sie hier: https://www.gornau.de/virtuelles-rathaus/wahlen
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung Bebauungsplan „Holzboden II“ Gornau
Der Gemeinderat der Gemeinde Gornau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.10.2024 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Holzboden II“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und zur Verö?entlichung bestimmt.
Der Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen des LRA Erzgebirgskreis vom 15.08.2024 und des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 07.08.2024
werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 18.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024
auf der Homepage der Gemeinde Gornau unter gornau.de/aktuelles
sowie über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter bauleitplanung.sachsen.de
veröffentlicht.
Zusätzlich werden die vorgenannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Gornau, Rathausplatz 5, 09405 Gornau zu jedermanns Einsicht während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:
Dienstag von 08:00 - 11:30 Uhr und 12:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 - 11:30 Uhr und 12:30 - 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
Weiterhin liegen die Unterlagen im Bürgerbüro des Rathauses Zschopau, Altmarkt 2 während der folgenden Zeiten öffentlich aus:
Montag von 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag von 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch von 09:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag von 09:00 - 13:00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Sie sollen elektronisch an bauamt(at)zschopau.de übermittelt werden. Die Stellungnahmen können bei Bedarf auf anderem Wege (z.B. auch schriftlich oder zu Niederschrift) bei der Stadtverwaltung Zschopau oder im Rathaus Gornau abgegeben werden.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Gornau, den 01.11.2024
Wollnitzke
Bürgermeister
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Verein zur Entwicklung der Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal e. V. bittet um Beachtung:
Eine Anmeldung für die Teilnahme an der Regionalkonferenz am 29. Oktober 2024 im medizinisch-kulturellen Zentrum „Lindenhof“ Leubsdorf ist über den in der Amtsblattausgabe Oktober beigefügten QR-Code leider nicht mehr möglich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anmeldung bis zum 20. Oktober 2024 online unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de oder per E-Mail an info@floeha-zschopautal.de vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Pötzscher
Regionalmanagerin
Verein zur Entwicklung der Erzgebirgsregion
Flöha– und Zschopautal e.V.
Geschäftsstelle
Gahlenzer Straße 65
09569 Oederan OT Gahlenz
Tel.: 037292 28 97 66
Fax: 037292 28 97 68
info@floeha-zschopautal.de
www.floeha-zschopautal.de
Den aktuellen Lärmaktionsplan der Gemeinde Gornau finden Sie unter folgendem Link: Gemeinde Gornau: Bau und Bauplanung.
Im Bereich Wahlen finden Sie das vorläufige Ergebnis zur Landtagswahl 2024 der Gemeinde Gornau.
Im Bereich Ordnungen und Richtlinien finden Sie die neue Polizeiverordnung der Gemeinde Gornau.
Im Bereich Wahlen erhalten Sie aktuelle Informationen zur Landtagswahl am 1. September 2024:
1.1. Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)
| Krippe 9h | Kindergarten 9h | Hort 6 h |
Erforderliche Personalkosten | 1.197,60 | 499,00 | 269,46 |
Erforderliche Sachkosten | 267,88 | 111,62 | 60,27 |
Erforderliche Personal- und Sachkosten | 1.465,48 | 610,62 | 329,73 |
Geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Personal- und Sachkosten (z. B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Personal- und Sachkosten für 9 h).
1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)
| Krippe 9 h | Kindergarten 9 h | Hort 6 h | |
vor SVJ* | im SVJ* | |||
Landeszuschuss | 271,07 | 271,07 | 180,72 | |
Elternbeitrag (ungekürzt) | 217,00 | 130,00 | 130,00 | 77,00 |
Gemeinde (inkl. Eigenanteil freier Träger) | 977,41 | 209,55 | 209,55 | 72,01 |
* SVJ-Schulvorbereitungsjahr
1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat
| Aufwendungen |
Abschreibungen | - |
Zinsen | - |
Miete | - |
Gesamt | - |
1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)
| Krippe 9h | Kindergarten 9 h | Hort 6 h |
Gesamtaufwendungen je Platz und Monat | - | - | - |
2.1.laufendeGeldleistung für die Kindertagespflege je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)
| Kindertagespflege 9 h |
Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand |
|
Betrag zur Anerkennung der Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII) |
|
durchschnittliche Erstattungsbeträge für Beiträge zur Unfallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) und Alterssicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII) |
|
= laufende Geldleistung | 0,00 |
freiwillige Angabe: weitere Kosten für die Kindertagespflege |
|
= Kosten für die Kindertagespflege insgesamt | 0,00 |
2.2. Deckung der laufenden Geldleistung bzw. - sofern relevant - der Kosten Kindertagespflege insgesamt je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)
| Kindertagespflege 9 h |
Landeszuschuss | 306,07 |
Elternbeitrag (ungekürzt) |
|
Gemeinde | -306,07 |
28.05.2024 – 18:00 Uhr – Turnhalle, Jahnweg 8, in 09405 Gornau
Seit nun mehr einem halben Jahr ist die Gemeinde Gornau mit dem Thema Windenergie konfrontiert und viele Bürgerinnen und Bürger sind bereits auf die Gemeinde zugekommen.
Um Ihnen einen Einblick zum Thema Regionalplan „Wind“ zu geben, möchten wir Sie gern zu dem Thema mit den entsprechenden rechtlichen Gegebenheiten und zu den Bedingungen informieren.
Du bist zwischen 15-21 Jahren alt und willst in deiner Heimat etwas bewegen? Dann bist du bei den „Orten der Kultur“ genau am richtigen Platz! Bei uns bekommst du die Gelegenheit, deine Ideen loszuwerden.
Wie?
Tausche dich mit anderen Jugendlichen aus der Region dazu aus, welche kulturellen Angebote ihr euch wünscht. Worauf habt ihr Bock? Was fehlt euch? Für welche Formate interessiert ihr euch? Der kurze Workshop wird professionell angeleitet vom Team des Flexiblen Jugendmanagements Erzgebirge.
Wo?
Komm einfach am 31. Mai ins NETZ-Werk Neukirchen (ehem. Autohaus, Zum Gewerbepark 1, 09221 Neukirchen/Erzgeb.). Ab 15:00 Uhr kannst du mit Getränken und Knabbereien in Ruhe ankommen, ab 16:00 Uhr beginnt der Workshop. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Du weißt nicht, wie du da hinkommst? Dann schreib uns eine WhatsApp an die 0172 / 21 21 126 (Sarah) oder die 0172 / 21 22 988 (Christian).
Was noch?
Bissel Fun gehört dazu! Deswegen laden wir dich ab 18:00 Uhr auf einen leckeren Burger von unserem Foodtruck ein. Mach es dir mit einem Getränk in der Chill-Ecke gemütlich und lausche den Beats von DJ Vibz. Und wenn du Bock zum Spielen hast – kein Problem. Wir haben die ERZ-Games am Start, mit denen garantiert keine Langeweile aufkommt. Bis 21:00 Uhr kannst du mit deinen Buddies essen, trinken, tanzen, spielen und chillen.
Komm vorbei, wir freuen uns auf DICH!
Der Gemeinderat der Gemeinde Gornau hat in öffentlicher Sitzung am 11.03.2024, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sonnengipfel Kleintirol“, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung und dem Teil B – Textliche Festsetzungen, in der Fassung vom 22. Februar 2024 beschlossen, die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht gebilligt und diese Planunterlagen sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.
Der Geltungsbereich umfasst ein ca. 60 ha großes Areal, welches sich an der südlichen Gemarkungsgrenze von Dittmannsdorf und nordwestlich der Ortslage Gornau im Außenbereich befindet. Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus der Karte in der Anlage.
Ziel des Aufstellungsverfahrens ist Baurechtsbeschaffung für ein Sondergebiet für Landwirtschaft mit Zusatznutzung erneuerbarer Energien als Agri-PV-Anlage. Die Gesamtleistung der Anlage soll ca. 50 Megawatt (MW) betragen. Mit der Schaffung einer großflächigen Agri-PV-Anlage soll der Beitrag der Gemeinde Gornau zur Energiewende entscheidend verbessert werden.
In der Zeit vom 21. März.2024 bis einschließlich 23. April 2024 werden der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom 22. Februar 2024 mit Begründung einschl. Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen über das Internetportal der Gemeinde unter
sowie über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter
veröffentlicht.
Zusätzlich werden die vorgenannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Gornau, Rathausplatz 5, 09405 Gornau zu jedermanns Einsicht während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:
Dienstag | von 08:00 - 11:30 Uhr und 12:30 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | von 08:00 - 11:30 Uhr und 12:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | von 08:00 - 12:00 Uhr |
Weiterhin liegen die Unterlagen im Bürgerbüro des Rathauses Zschopau, Altmarkt 2 während der folgenden Zeiten öffentlich aus:
Montag | von 09:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag | von 09:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | von 09:00 - 14:00 Uhr |
Donnerstag | von 09:00 - 15:00 Uhr |
Freitag | von 09:00 - 13:00 Uhr |
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Sie sollen elektronisch an bauamt(at)zschopau.de übermittelt werden. Die Stellungnahmen können bei Bedarf auf anderem Wege (z.B. auch schriftlich oder zu Niederschrift) bei der Stadtverwaltung Zschopau oder im Rathaus Gornau abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die in diesen Stellungnahmen behandelten Umweltthemen sind nachfolgend aufgeführt. Sie wurden in der Planerarbeitung berücksichtigt und in den Planentwurf eingearbeitet. Im Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind Ausführungen zu den Planauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie zu Maßnahmen zur Kompensation erheblicher Umweltauswirkungen enthalten. Weitere Ausführungen sind im vorhabenbezogenen Bebauungsplan und seiner Begründung enthalten.
Gornau, den 12.03.2024
Wollnitzke
Bürgermeister
Anlage: Lage des Geltungsbereiches
FRÜHZEITIGE Beteiligung der Öffentlichkeit zum VORHABENBEZOGENEN Bebauungsplan Sondergebiet „Sonnengipfel Kleintirol“
Stand:Vorentwurf 09/2023
Der Gemeinderat Gornau beschloss in öffentlicher Sitzung am 16.10.2023 zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet „Sonnengipfel Kleintirol“ eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Der Geltungsbereich umfasst ein ca. 60 Hektar großes Areal, welches die Flurstücke: Teilfläche aus 556; Teilfläche aus 559/8; Teilfläche aus 576/4; Teilfläche aus 589/3; Teilfläche aus 596/62; Teilfläche aus 596/63; Teilfläche aus 669; Teilfläche aus 670; Teilfläche aus 671; Teilfläche aus 672; Teilfläche aus 674; Teilfläche aus 675 der Gemarkung Dittmannsdorf einbezieht. Planungsziel ist die Baurechtsbeschaffung für ein sonstiges Sondergebiet mit festgesetzter Nutzung zur Erzeugung und Speicherung von elektrischer Energie aus Sonnenlicht / Photovoltaikfreiflächenanlage und Landwirtschaft.
Die Vorentwurfsplanunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Fassung vom September 2023, bestehend aus:
liegen in der Zeit vom 06.11.2023 bis zum 7.12.2023 öffentlich aus und können während der nachfolgenden Zeiten
im Rathaus Gornau, Rathausplatz 5, 09405 Gornau:
Dienstag von 08:00 – 11:30 Uhr und 12:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag: von 08:00 – 11:30 Uhr und 12:30 – 16:00 Uhr
Freitag: von 08:00 – 12:00 Uhr
sowie im Bürgerbüro des Rathauses Zschopau, Altmarkt 2, 09405 Zschopau:
Montag von 09:00 – 12:00 Uhr (außer 30.10.2023)
Dienstag von 09:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch von 09:00 – 14:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 – 15:00 Uhr
Freitag von 09:00 – 13:00 Uhr
von jedermann kostenlos eingesehen werden. Während der Auslegungszeit können Anregungen, Bedenken und Hinweise von jedermann schriftlich an die Stadtverwaltung Zschopau, Altmarkt 2, 09405 Zschopau oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nach § 4a Abs. 4 BauGB werden die ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen gleichzeitig zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Gornau https://www.gornau.de sowie auf dem zentralen Internetportal des Freistaats Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt und darüber zugänglich gemacht.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich an die Stadtverwaltung Zschopau, Altmarkt 2, 09405 Zschopau oder während der Sprechzeiten mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Die Mitteilung kann auch elektronisch an die E-Mail-Adresse bauamt(at)zschopau.de übermittelt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Gornau, 1. November 2023
gez. Nico Wollnitzke
Bürgermeister
Der Gemeinderat der Gemeinde Gornau hat in seiner Sitzung am 03.12.2021 den Bebauungsplan „Holzboden II“ in der Fassung vom 11.01.2021 als Satzung beschlossen. Aufgrund eines Verfahrensfehlers muss der Bebauungsplan erneut ausgelegt werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren unter Einbezug von Außenbereichsflächen nach § 13b BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufgestellt.
Dementsprechend wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der Planentwurf mit Begründung in der Fassung vom 11.01.2021 wird nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum
vom 14.04.2022 bis einschließlich 16.05.2022
im Bürgerbüro des Rathauses Zschopau, Altmarkt 2, 09405 Zschopau zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt:
Montag: 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr
sowie im Rathaus Gornau, Rathausplatz 5, 09405 Gornau zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt:
Dienstag: 08:00 – 11:30 Uhr und 12:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 11:30 Uhr und 12:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet
unter http://www.gornau.de/aktuelles sowie im Landesportal Sachsen
unter bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Während der Auslegungszeit können Anregungen, Bedenken und Hinweise von jedermann schriftlich an die Stadtverwaltung Zschopau, Altmarkt 2, 09405 Zschopau oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Wollnitzke
Bürgermeister
Fördervorhaben nach RL/LEADER2014
Für den Vorplatz der Vereinsturnhalle Gornau OT Dittmannsdorf ist die grundhafte Erneuerung geplant. Aufgrund des desolaten Zustandes und teilweise fehlender bzw. funktionsuntüchtiger Entwässerungseinrichtungen, soll der bereits vorhandene Vorplatz instandgesetzt werden.
Im Zuge der Instandsetzung wird zudem ein neuer Hausanschluss für die Heizungsanlage verlegt.
Die gesamte Umsetzung ist bis Mitte 2022 geplant.
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.
Grundstücksangaben:
Flurstück-Nr.: 234/15
Größe: hieraus Teilfläche von ca. 600 m²
Gemarkung: Gornau / Erzgebirge
Eigentümer: Gemeinde Gornau
Lage:
Das Grundstück befindet sich im W-Bereich der Gemeinde Gornau nahe der Dittersdorfer und Chemnitzer Straße.
Die Umgebungsbebauung ist vorwiegend von Einfamilienhäusern geprägt. Die regionale und überregionale Verkehrsanbindung ist durch die Chemnitzer Straße als auch die B 174 gewährleistet. Einkaufsmöglichkeiten befinden sich im näheren Umfeld.
Nutzung/ Rechtsverhältnisse:
Die Teilfläche des Flurstück-Nr. 234/15 ist unbebaut. Der Käufer übernimmt das Grundstück wie sie steht und liegt.
Baurecht/ Rahmenbedingungen:
Die Teilfläche liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB.
Kaufpreis:
gegen Gebot. Startgebot: 36 €/m²
Zuschlagskriterium:
gegen Höchstgebot
Angebotsfrist bis:
31.08.2021
Angebote bitte in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Kaufpreisgebot Teilfläche aus Flurstück 234/15" an folgende Anschrift:
Große Kreisstadt Zschopau
Bauverwaltung - SG Liegenschaften - Herr Kreher
Altmarkt 2
09405 Zschopau/ Erzgebirge
Hinweis: Die Gemeinde Gornau ermöglicht mit diesem Immobilienangebot den Interessenten die Abgabe eines schriftlichen Kaufpreisangebotes. Bei Nichtberücksichtigung von Angeboten können Bieter keine Ansprüche ableiten. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Ihr Kaufpreisgebot einschließlich mit der Benennung des Vorhabens senden bitte im verschlossenen Umschlag an oben benannte Anschrift. Sämtliche Angaben in diesem Kurzexposé sind unverbindlich. Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben in diesem Kurzexposé sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden.
Was ist die Grundsteuer und wofür wird sie gezahlt?
Mit der Grundsteuer wird der Grundbesitz, also Grundstücke und Gebäude einschließlich der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, besteuert. Sie wird von den Eigentümerinnen und Eigentümern gezahlt, die sie über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umlegen können. Von der Grundsteuer sind also alle Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde direkt oder indirekt betroffen. Ihnen kommt sie wiederum zugute, denn die Kommunen verwenden die Grundsteuereinnahmen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben, zum Beispiel für den Bau und die Unterhaltung von Straßen, Schulen, Schwimmbäder oder Bibliotheken.
Warum gab es eine Grundsteuerreform und ab wann wirkt sie?
Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 die bisherige Grundlage für die Grund- steuer – die Einheitswerte – für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin musste der Gesetzgeber die Bewertung im Rahmen der Grundsteuerreform neu regeln, um den Gemeinden eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen dauerhaft zu erhalten. Die Grundsteuer darf noch bis zum 31. Dezember 2024 auf Basis der Einheitswerte erhoben werden. Die auf dem bisherigen Recht basierenden Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide werden kraft Gesetzes zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer dann nur noch auf Basis neuer Bescheide erhoben.
Was passiert bei der Umsetzung der Grundsteuerreform?
Voraussetzung für den Erlass der neuen Bescheide ist eine neue Hauptfeststellung, die zum Stichtag 1. Januar 2022 durchgeführt wird. Dabei werden alle Grundstücke und Gebäude so- wie alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft - in Sachsen sind das ca. 2,5 Mio. wirtschaftliche Einheiten - vom Finanzamt neu bewertet.
Dafür werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer gebeten, ab Mitte 2022 eine Erklärung für ihren Grundbesitz abzugeben. Damit dies möglichst reibungslos gelingt, hat der Gesetzgeber eine elektronische Übermittlungspflicht für die Steuererklärungen vorgesehen. Die entsprechenden Programme dafür werden derzeit erarbeitet und künftig über ELSTER bereitgestellt. Sie werden die Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Erklärungsabgabe unterstützen. Auf Papier eingehende Erklärungen werden nicht zurückgewiesen, sondern gescannt und digitalisiert.
Bei der Steuererklärung werden künftig deutlich weniger Angaben benötigt. Von den Eigentümerinnen und Eigentümern sind die Lage und Bezeichnung des Flurstücks, die Grundstücksgröße, der Bodenrichtwert (im Internet abrufbar z. B. unter: https://www.boris.sachsen.de/bo- denrichtwertrecherche-4034.html), die Gebäudeart (z. B. Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung, Geschäftsgrundstück etc.), die Wohnfläche oder Bruttogrundfläche und das Baujahr anzugeben. Viele weitere erforderliche Berechnungsfaktoren sind im Gesetz fest- gelegt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer müssen den neuen Grundsteuerwert deshalb auch nicht selbst berechnen. Dies übernimmt das jeweilige Finanzamt.
Das bisherige dreistufige Verfahren und die Unterscheidung von Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Grundsteuer B für das Grundvermögen werden auch künftig beibehalten:
1. Stufe Finanzamt - Feststellung des Grundsteuerwertes
2. Stufe Finanzamt - Festsetzung des Grundsteuermessbetrages
Grundsteuerwert x Messzahl = Grundsteuermessbetrag
3. Stufe Gemeinde - Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer
Grundsteuermessetrag x Hebesatz = Grundsteuer
Was beinhaltet das sächsische Grundsteuermodell?
Der sächsische Landtag hat Anfang Februar 2021 das sächsische Grundsteuermodell verabschiedet. Dieses weicht vom Grundsteuergesetz des Bundes dahingehend ab, dass bei den Steuermesszahlen zwischen den Grundstücksarten differenziert wird.
Bei der Grundsteuer B gelten in Sachsen künftig folgende Steuermesszahlen:
Für die Grundsteuer A verbleibt es bei der im Grundsteuergesetz geregelten Steuermesszahl von 0,55 Promille.
Ziel des sächsischen Modells ist es, eine deutliche Steigerung der Grundsteuer bei den Wohngrundstücken und demgegenüber eine starke Entlastung bei den Geschäftsgrundstücken zu vermeiden. Wohnen soll durch die Grundsteuerreform nicht stärker belastet werden. Im Ergebnis soll eine überproportionale Belastung einzelner Grundstücksarten vermieden werden. Die höhere Messzahl für Geschäftsgrundstücke bewirkt dabei nicht, dass sich die Grundsteuerbelastung für die sächsische Wirtschaft flächendeckend erhöht oder sogar verdoppelt. Das haben die im Rahmen des sächsischen Gesetzgebungsverfahrens durchgeführten Berechnungen gezeigt.
Und wie hoch ist die Grundsteuer ab 2025?
Belastbare Aussagen, wie sich die Höhe der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer in jedem Einzelfall ändern wird, sind derzeit nicht möglich. Hierzu müssen die Grundstücke zunächst neu bewertet werden. Grundlage dafür sind die Steuererklärungen, nach Aufforderung durch die Finanzverwaltung abzugeben sind. Die Eigentümerinnen und Eigentümer werden im 2. Quartal 2022 von den Finanzämtern Informationen zur Abgabe der Steuererklärung erhalten.
Trotz der Differenzierung der Steuermesszahlen in Sachsen wird sich die Grundsteuerzahlung einzelner Steuerpflichtiger verändern. Die angestrebte Aufkommensneutralität bezieht sich nur auf das gesamte Grundsteueraufkommen in Sachsen bzw. in der jeweiligen Kommune. Belastungsverschiebungen zwischen den einzelnen Steuerpflichtigen lassen sich aufgrund von Wertveränderungen bei den Grundstücken, die innerhalb der letzten 87 Jahre eingetreten sind, nicht vermeiden. D. h., es wird Grundstücke geben für die ab 2025 mehr Grundsteuer als bisher und Grundstücke, für die weniger Grundsteuer als bisher zu zahlen sein wird. Das ist die unausweichliche Folge der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuregelung und lässt sich – angesichts der aktuellen Ungerechtigkeiten aufgrund der großen Bewertungsunterschiede durch das Abstellen auf veraltete Werte – nicht vermeiden.
Finanzamt Zschopau
August-Bebel-Straße 17, 09405 Zschopau, 03725 293 - 5121
Um telefonische Anmeldung wird gebeten!
Die Ergebnisse der Bodenschätzung (Nachschätzung) der Gemarkungen
Gornau, Dittmannsdorf und Witzschdorf
werden während der Dienststunden in der Zeit vom 08.04. bis 08.05.2021
in den Diensträumen des o.g. Finanzamtes offengelegt.
Offengelegt werden Nachschätzungsurkarten und die Feldschätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind (§ 13 BodSchätzG). Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der
Grundstücke nicht gesondert bekanntgegeben.
Gegen die geänderten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu. Der Einspruch
kann in der Zeit bis zum Ablauf des 11.06.2021 beim Finanzamt entweder schriftlich eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden.
Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt ist.
Mit Aufstellungsbeschluss vom 16.12.2019 hat der Gemeinderat der Gemeinde Gornau das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Georg Weißbach am Truschbach“ beschlossen.
Der Gemeinderat hat nun mit dem erneuten Auslegungsbeschluss vom 04.05.2020 nach § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Georg Weißbach am Truschbach“ beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Georg Weißbach am Truschbach“ in der Fassung vom 20.01.2020 inklusive Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom 11.06.2020 bis einschließlich 02.07.2020 im Schloss Wildeck, Schloss Wildeck 1, 09405 Zschopau im Kassenbereich/Bistro zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt:
Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Außerdem wird es möglich sein, die Planunterlagen nach telefonischer Terminvereinbarung in der Gemeindeverwaltung Gornau, Rathausplatz 5, 09405 Gornau, Tel. 03725 / 370016, einzusehen.
Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachungen zur öffentlichen Auslage nach § 3 Abs. 2 Bau GB zusätzlich auf dem Internetportal der Gemeinde Gornau unter www.gornau.de sowie über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Während der Auslegungszeit können Anregungen, Bedenken und Hinweise von jedermann schriftlich an die Gemeinde Gornau, Rathausplatz 5, 09405 Gornau oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB verspätet eingehende Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
gez.
Wollnitzke
Bürgermeister
Auslegung der Ergänzungssatzung „Am Steinberg 1“ lt. Aufstellungsbeschluss vom 29.10.2018
Mit Aufstellungsbeschluss vom 29.10.2018 hat der Gemeinderat der Gemeinde Gornau das Verfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Am Steinberg 1“ beschlossen.
Der Gemeinderat Gornau hat nun mit dem Auslegungsbeschluss vom 06.05.2019 nach § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Ergänzungssatzung „Am Steinberg 1“ beschlossen.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Steinberg 1“ in der Fassung 04/2019 inklusive Begründung wird in der Zeit vom 13.06.2019 bis einschließlich 12.07.2019 in der Stadtverwaltung Zschopau, Altmarkt 2, 09405 Zschopau im Bürgerbüro EG rechts zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt:
Montag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 14:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 – 14:00 Uhr
Gleichfalls wird ein Exemplar im Rathaus Gornau, Rathausplatz 5, 09405 Gornau im Eingangsbereich vor dem Ratssaal zu folgenden Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt:
Dienstag 08:00 – 11:30 Uhr und 12:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 11:30 Uhr und 12:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachungen zur öffentlichen Auslage nach § 3 Abs. 2 Bau GB zusätzlich auf dem Internetportal der Gemeinde Gornau unter www.gornau.de sowie über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Während der Auslegungszeit können Anregungen, Bedenken und Hinweise von jedermann schriftlich an die Gemeinde Gornau, Rathausplatz 5, 09405 Gornau oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB verspätet eingehende Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Wollnitzke
Bürgermeister
Fördervorhaben nach RL/LEADER2014
Die Gemeinde Gornau lässt in den kommenden beiden Jahren die mittlerweile mehr als veraltete Straßenbeleuchtungsanlage an der Chemnitzer Straße erneuern.
Schon 2016 wurden dazu die Weichen gestellt und die notwendigen Eigenmittel für die kommenden Jahre eingestellt. Die wesentlichen Projektkosten in Höhe von 65%, werden allerdings aus EU-Mitteln über die Förderrichtlinie LEADER bestritten.
Gründe für den Neubau sind im Wesentlichen die Verbesserung der Ausleuchtungsbedingungen, die energetische Optimierung und eine optische Aufwertung des Straßenbildes.
Der erste Abschnitt wurde bereits im Zuge des Straßenneubaus vom Abzweig Waldkirchener Str. bis zur Eisenstraße fertig gestellt und kann entsprechend begutachtet werden.
Die weitere Erneuerung ist hierbei in 3 Bauabschnitten geplant, welche sich zeitlich an den weiteren Straßenbaumaßnahmen der Chemnitzer Straße orientieren.
Im Zuge des Neubaus werden nicht nur die Leuchten und Maste getauscht, sondern auch die kompletten Kabel- und Schaltanlagen erneuert.
Die Planung sieht hierbei den weiteren Einsatz von LED-Schirmleuchten vor, welche für eine optimale Ausleuchtung auf 6,50 m Höhe installiert werden.
Durch eine in jeder LED-Leuchte integrierte Dimmeinrichtung, werden die Leuchten zudem in der Nacht nochmals 2-stufig heruntergedimmt, was zu einer Verminderung des Energieverbrauches und einer wesentlichen CO2-Einsparung führen wird.
Preise:
Automatik-Stockschirm 10,00 €
Trinkglas 1,00 €
Holzgliedermaßstab 2,25 €
Baumwolltasche 0,75 € (kurzer oder langer Henkel)